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19. April 2023

Elektronische Zeiterfassung soll zur Pflicht werden


Elektronische Zeiterfassung soll zur Pflicht werden

Künftig soll die Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch erfasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf im Rahmen der Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Die Bundesregierung reagiert damit auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Danach soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung elektronisch zu erfassen. Bislang ist es ausreichend, die Überstunden zu erfassen.

Die Aufzeichnung selbst kann durch die Beschäftigten oder eine dritte Stelle ausgeführt werden. Im letzteren Fall sollen Beschäftigte die Möglichkeit haben, die erfasste Arbeitszeit einzusehen.

Sind Ausnahmen bei der elektronischen Zeiterfassung vorgesehen?

Ja. Im Tarifvertrag sollen zum Beispiel abweichende Regelungen festgelegt werden können, die sich jedoch nicht auf die elektronische Zeiterfassung an sich beziehen, sondern lediglich auf die Art und Weise und den Zeitpunkt der Erfassung.

Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, solange Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, diesbezüglich ändert sich also nichts. Für Beschäftige im Transportwesen sind Sonderregelungen vorgesehen.

Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung soll auch in das Jugendarbeitsschutzgesetz aufgenommen werden.

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Foto: Adobe Stock©blende11.photo